Für eine bestimmte Auswahl an Berufsgruppen wie Selbstständige, Freiberufler und Beamte besteht die Möglichkeit, sich in der privaten Krankenversicherung zu versichern. Aber auch Angestellte ab einem jährlichen Bruttogehalt von 62.550,- Euro können von der gesetzlichen Krankenkasse in die PKV wechseln. Doch der Schritt in die private Krankenversicherung sollte gut überlegt sein, denn wer einmal in die Private gewechselt ist, kann nicht ohne weiteres wieder in die gesetzlichen Krankenversicherung zurück wechseln, es sei denn der Versicherte wird wieder versicherungspflichtig, beispielsweise durch die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit (bei Selbständigen und freiberuflich Tätigen), oder der Angestellte fällt mit seinem Gehalt unter die erforderlichen 62.550,- Euro jährl. Auf unserer Webseite erhalten Sie nützliche Tipps und wichtige Informationen über die Private Krankenversicherung. Durch unseren unabhängigen und kostenlosen Vergleich können Sie bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Beiträgen einsparen. |